Monatliche Kosten im Studium
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Verlustvortrag für Studierende – so gewinnbringend kann eine Steuererklärung für dich sein!

Im Laufe des Studiums häufen sich die Ausgaben ganz schön an: Semesterbeiträge, Lehrmaterial, Exkursionen, Semestertickets, alles muss irgendwie bezahlt werden. Doch gerade Studierende haben oft wenig Geld in der Kasse, weshalb das Studium für viele eine finanzielle Belastung darstellt. Ein wenig Entlastung kann hier aber von einer Stelle kommen, die man so vielleicht gar nicht im Kopf hat: dem Finanzamt. Doch erstmal zurück zum Anfang:


Warum eine Steuererklärung als Student sinnvoll ist

Wie die meisten Studierenden hast du bestimmt auch schon mal ein bisschen Geld als studentische Aushilfskraft in einem Café, an einer Bar oder in der Uni dazuverdient. Dabei kam aber häufig nicht der Betrag auf deinem Konto an, der im Vertrag festgeschrieben wurde. Denn wie die meisten Arbeitnehmer müssen auch Studierende einen Teil ihres Lohns an das Finanzamt abgeben. Was die meisten dabei aber nicht wissen, ist, dass sie sich ihre Steuern häufig ganz einfach mit einer Steuererklärung wieder zurückholen können. Das ist in den meisten Fällen auch total einfach und unkompliziert. Denn gerade Studierende profitieren von sehr vielen Steuervorteilen wie beispielsweise hohen Werbungskosten sowie dem Grundfreibetrag. Kann man davon aber auch profitieren, wenn man keine Steuern gezahlt hat?


Deshalb lohnt sich ein Verlustvortrag für dich

Auch wenn du im Semester mal nichts verdient hast, kann es dennoch sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben. Das liegt daran, dass du trotzdem viele berufsbezogene Ausgaben von der Steuer absetzen kannst. Dazu zählen zum Beispiel Fahrtkosten zur Uni, Semesterbeiträge oder Kosten für Lehrmaterial. Hast du am Ende des Jahres mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt, beendest du das Jahr mit einem finanziellen Verlust. Gerade bei Studierenden ist das häufig der Fall, da neben dem Studium keine oder nur wenig Zeit bleibt, um sich ein bisschen Geld dazuzuverdienen. Damit du auf diesen Kosten aber nicht sitzen bleibst, kannst du einen Verlustvortrag in deiner Steuererklärung geltend machen. Das funktioniert im Prinzip so:


Und so funktioniert ein Verlustvortrag

Jedes Jahr verrechnet das Finanzamt deine Einnahmen mit deinen Ausgaben, um dein zu versteuerndes Einkommen zu bestimmen. Wenn du mehr Ausgaben als Einnahmen hattest, kommt bei dieser Rechnung ein negativer Betrag raus, also ein Verlust. Ähnlich wie bei einem Sparkonto kannst du diesen Verlust über mehrere Jahre hinweg ansammeln. Steigst du nach deinem Studium in den Beruf ein, kannst du mit Hilfe des Verlustvortrags aus den vorherigen Jahren dein zu versteuerndes Einkommen im ersten Berufsjahr verringern. Dabei ist es aber wichtig, dass du dem Finanzamt auch mitteilst, dass du während deines Studiums einen Verlust angehäuft hast. Das kannst du sogar bis zu sieben Jahre rückwirkend machen. Hier gilt aber eine Belegpflicht, es ist also wichtig, dass du all deine Kosten durch Rechnungen nachweisen kannst. Tipp: Um letztlich auch wirklich alle Kosten steuerlich geltend machen zu können, dokumentiere sie am besten während des gesamten Studiums und hefte Rechnungen ab.


Warum es wichtig ist, ob du in der Erstausbildung oder Zweitausbildung bist

Bevor wir dir den Verlustvortrag anhand eines Beispiels erklären und dir zeigen, wie viele Steuern du damit sparen kannst, ist es wichtig, eine juristische Feinheit zu kennen. Denn leider kann nicht jeder Studierende per se einen Verlustvortrag steuerlich geltend machen. Laut Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts können Studienkosten im Erstausbildung nur als Sonderausgaben angesetzt werden. Studierende in der Zweitausbildung hingegen können sich diese als Werbungskosten anrechnen lassen. Und das hat Folgen: denn nur Werbungskosten können als Verlustvortrag mit ins nächste Jahr genommen werden. Im Gegensatz dazu können Sonderausgaben lediglich in dem Jahr steuerlich verrechnet werden, in dem sie auch tatsächlich angefallen sind. Die Obergrenze liegt hier bei 6000€.  Im Folgenden findest du eine kurze Auflistung, was als Zweitausbildung zählt:


Zweitausbildung

  • Studierende im Master
  • Bachelorstudierende mit vorangegangener Ausbildung/Studium (mind. 12 Monate)
  • Dual Studierende

Und so gibst du einen Verlustvortrag in deiner Steuererklärung an

Susi studiert bereits im Master und möchte nächstes Jahr anfangen zu arbeiten. Im vergangenen Jahr musste sie während ihres Studiums bei einigen Ausgaben in Vorleistung gehen. Diese Ausgaben, die sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben kann, hat sie sich in einer Tabelle notiert.  

Werbungskosten Ausgaben
Studiengebühren 635€
Fachliteratur 130€
Büromaterialien 110€
Kontoführungsgebühren 16€
Autofahrten 640€


Da Susi als Masterstudentin in der Zweitausbildung ist, kann sie ihre Werbungskosten als Verlustvortrag geltend machen. Dazu benötigt sie den Mantelbogen für Angaben zu ihrer Person und die Anlage N für die Angabe ihrer Werbungskosten von 1531€. Wenn du wissen m��chtest, wie du diese Angaben in deiner Steuererklärung richtig angibst, empfehlen wir dir, dich am Beispiel von Steuerstudies zum Thema Verlustvortrag als Studierender orientieren. Dort findest du ausgefüllte Steuerformulare, die du kostenlos als Vorlage verwenden kannst.


Kostenlose Steuerhilfe für Studierende

Es sind aber nicht nur Werbungskosten, bei denen Studierende nicht genau wissen, wie sie in einer Steuererklärung einzutragen sind. Kann ich auch mein Auslandssemester steuerlich verrechnen und wie genau gebe ich eigentlich mein Einkommen aus einem Nebenjob in der Steuererklärung an? Antworten auf diese Fragen findest du kostenlos auf Steuerstudies. Hier wird dir anhand von typischen Fallbeispielen und beispielhaft ausgefüllten Steuerformularen gezeigt, was es beim Ausfüllen der eigenen Steuererklärung alles zu beachten gibt. Studierende können sich das für sie passendste Beispiel heraussuchen und es als Vorlage für ihre eigene Steuererklärung verwenden. Darüber hinaus werden in den Beispieltexten alle wichtigen Steuerbegriffe verlinkt und für verständlich erklärt. Zudem findest du auch Antworten auf die am häufigsten gestellten Steuerfragen. Auch wenn du ein Steueranfänger bist, kannst du mithilfe von Steuerstudies einfach und schnell deine Steuererklärung eigenständig ausfüllen. So machst auch du das Finanzamt zu deinem persönlichen Sparschwein!


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