Krankenkasse Promotionsstipendium
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Krankenversicherung und Promotion: Stipendium und Anstellung

Versicherung und Krankenkasse während der Promotion – keine einfache Thematik! Nach dem Studium stellt sich für viele angehende Promotionsstudierende die Frage, wie das eigentlich mit der Krankenversicherung läuft. Ist man während der Arbeit an der Doktorarbeit studentisch versichert oder muss man sich voll krankenversichern? Thesius klärt auf! Lies nach, wie Du Dich während der Promotion als Angestellter an der Uni oder im Promotionsstipendium versichern kannst.


Krankenversicherung und Promotion

Auf welche Art Du während Deiner Dissertationszeit versichert sein kannst bzw. musst, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Es gibt schließlich ganz verschiedene Wege zur Promotion und deshalb gibt es bei der Versicherung verschiedene Konstellationen. Je nachdem, ob und wie Du nebenher arbeitest, wie alt Du bist, was Dein Familienstand ist oder ob Du ein Stipendium hast, ändern sich die Voraussetzungen.


Grundsätzlich: studentische Krankenversicherung während der Promotion?

Im Promotionsstudium kannst Du leider nicht mehr von den vergünstigten studentischen Tarifen der Krankenversicherungen profitieren. Der vergünstigte Krankenkassenbeitrag gilt nur für das berufsqualifizierende Erststudium. Darunter fallen der Bachelor und auch ein aufbauender Masterstudiengang. Krankenkassen sehen Promovierende daher nicht mehr als ordentlich eingeschriebene Studierende im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes. Das gilt unabhängig davon, ob Du während der Promotion immatrikuliert bist und auch einen Studierendenausweis hast oder nicht. Durch den berufsqualifizierenden Abschluss gilt das Studium als erfolgreich beendet und damit kommt auch die gesetzliche Krankenversicherung für Studenten nicht mehr in Frage. Die Techniker Krankenkasse sagt hierzu eindeutig: „Wenn Sie nach Ihrem Hochschulabschluss ein Promotionsstudium aufnehmen, gehören Sie nicht mehr zu dem Personenkreis der ordentlich Studierenden.“ Hierzu gibt es auch deutliche Gerichtsentscheide.

Man liest immer wieder, dass Promovierende doch in der studentischen Krankenversicherung gelandet sind. Diese haben entweder eine individuelle Vereinbarung getroffen oder, und das ist wahrscheinlich, sie sind schlicht und ergreifend „durchgerutscht“. Manchmal passiert das sogar, ohne dass sie das explizit beabsichtigt haben – die Krankenkasse hat sie dann automatisch so eingestuft. Das passiert unter anderem, weil aus vielen Bescheinigungen nicht hervorgeht, dass es sich um ein Promotionsstudium handelt. Diesen Zustand erstmal zu nutzen kann gefährlich sein – Nachzahlungen drohen!


Fall 1: Promotion auf einer Stelle

Ist der Promovierende bei der Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt, so wird er oder sie über diese Anstellung sozialversichert. Der Promotionsstudent muss dabei einen regulären Beitrag zur Krankenkasse beisteuern, der sich an der Höhe des Gehalts orientiert. Es handelt sich um eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die auch bei der Krankenkasse als solche behandelt wird. Das gleiche gilt natürlich, wenn Du nebenberuflich oder in der Industrie promovierst.


Fall 2: Das Promotionsstipendium und die Krankenversicherung

Die Versicherung im Promotionsstipendium – das ist ein vieldiskutiertes Thema, zu dem unendlich viele Diskussionen im Netz herumschwirren.


Promotionsstipendium und studentische Krankenversicherung

Hier kommt die schlechte Nachricht: Es gilt auch hier, was wir eingangs beschrieben haben: Als Promotionsstudentin oder Promotionsstudent kannst Du Dich nicht mehr studentisch versichern.

Oft wird damit argumentiert, dass das Stipendium kein Gehalt darstellt. Das ist korrekt: Ein Promotionsstipendium ist keine Lohnzahlung. Deshalb fallen darauf auch keine Steuern an. Dennoch wird das Stipendium von den Krankenkassen wie ein Gehalt behandelt.


Freiwillig versichert im Promotionsstipendium

Du musst Dich während des Stipendiums freiwillig versichern. Die Berechnungsgrundlage bildet dabei das Stipendium, das an dieser Stelle wie ein Netto-Gehalt behandelt wird. Freiwillig versichert trägst Du grob gesagt die Beiträge, die normalerweise der Arbeitgeber zahlt, selbst. Deshalb ist die Krankenkasse für Doktorandinnen und Doktoranden leider ein großer Kostenfaktor.


Anrechnung der Forschungskostenpauschale durch die Krankenkasse

Aktuell beträgt die Höhe des Stipendiums bei den großen Förderwerken 1350 Euro plus 100 Euro Forschungskostenpauschale. Ob die Forschungskostenpauschale bei der Berechnung der Beitragshöhe der Krankenversicherung berücksichtigt wird, ist umstritten. Der Regelfall ist die Anrechnung. Allerdings gab es hier in der Vergangenheit Beispiele für Doktoranden, die gegen eine Anrechnung geklagt und gewonnen haben. Deshalb wird auch oft empfohlen, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für andere Zuschläge, zum Beispiel Kinderzuschläge.
Allerdings gibt es seit 2018 ein Urteil des Bundessozialgerichts. Dessen Leitsatz lautet: „Eine im Rahmen eines Promotionsstipendiums zugewandte Sachkostenpauschale, die zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts verwendet werden kann, ist für Mitglieder in der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung beitragspflichtig.“ Das ist u. E. der aktuelle Stand.


Krankenkassenzuschlag im Promotionsstipendium

Viele Stipendiengeber zahlen auf Grund der hohen finanziellen Belastung inzwischen einen Krankenkassenzuschlag von 50 % bzw. maximal 100 Euro im Monat.



Familienversichert im Promotionsstipendium

Obwohl das Stipendium in der Freiwilligen Versicherung als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, ist es dennoch kein Gehalt. Das hat für Verheiratete einen großen Vorteil: Als Einkommenslose können sie sich über Ihren Ehepartner / Ihre Ehepartnerin in der Familienversicherung versichern. Wer während der Promotion familienversichert ist, hat auf jeden Fall einen großen finanziellen Vorteil, weil das Stipendium voll behalten werden kann.


Eine unterschätzte Möglichkeit: Promotionsstipendium UND Job

Im Promotionsstipendium darfst Du arbeiten – 5 Stunden außerhalb der Uni, 10 Stunden an der Uni, zum Beispiel im Rahmen eines Lehrauftrags. Sobald Du so viel verdienst, dass Du in den sozialversicherungspflichtigen Bereich kommst, kannst Du Dich über diesen Job versichern und dennoch das Stipendium erhalten. Als Berechnungsgrundlage für die Krankenkassenbeiträge, wird lediglich das Gehalt des Jobs herangezogen. Das Stipendium bleibt also unangetastet.


Stipendium und private Krankenversicherung

In den gesetzlichen Krankenkassen führt kein Weg an der freiwilligen Versicherung vorbei. Die privaten Krankenkassen machen hier einen großen Unterschied: In der Regel versichern sie Dich im Promotionsstipendium zu ihren Studententarifen. So kannst Du im Vergleich viel Geld sparen. Allerdings musst Du dich sehr genau erkundigen, was der Tarif genau umfasst, wie lange der Vertrag läuft, wie hoch eine eventuelle Selbstbeteiligung ist, ob die Beträge automatisch steigen und vor allem, ob du problemlos wieder in die GKV wechseln kannst. Das ist oft nicht der Fall.

Die Tarife der privaten Krankenversicherungen und die individuellen Umstände des Ein- und Austritts in die PKV sind so komplex, dass wir nur raten können, wirklich intensiv zu recherchieren, bevor ihr eine Entscheidung trefft.


Ebenfalls zu beachten

Mit der Aufnahme eines Promotionsstudiums entfällt außerdem die Beschäftigungsmöglichkeit als Werkstudent. Zudem gibt es für die meisten kein vergünstigtes Studi-Ticket mehr, mit dem man den öffentlichen Nahverkehr sparsam nutzen kann. Auch andere Rabatte entfallen leider oft.


Krankenkasse während der Promotion – Fazit

  • Wer während der Promotion regulär beschäftigt ist, ist auch über den Job versichert.
  • Wer ein Promotionsstipendium bezieht, muss sich freiwillig versichern.
  • Wer ein Promotionsstipendium bezieht und verheiratet ist, kann familienversichert sein.
  • Wenn Du im Stipendium noch einen sozialversicherungspflichtigen Job hast, kannst Du Dich über diesen versichern.


Noch Fragen zur Versicherung im Promotionsstipendium?

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