Der Nebenjob ist im Studium Geldgeber Nr. 1. Doch was muss im Hinblick auf die Versicherung und BAföG beachtet werden, welche Rechte und Pflichten gibt es?
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Jobben: Mini-, Midi- oder Werkstudent?

Leben ist teuer. Machen wir uns nichts vor, der uralte Spruch „Ohne Moos nix los“ gilt auch heute noch. Wer als Studierender aus dem Hotel Mama auszieht, nicht mit stinkreichen Eltern gesegnet ist und keine staatliche Unterstützung in Form von Stipendien oder BAföG bekommt, muss sich in der Regel selbst finanzieren. Nach ein bis zwei Semestern, die noch gerade so mit Erspartem, dem ein oder anderen Essen bei Freunden und der romantisch verklärten „mir reichen Liebe, Luft und Leidenschaft!“- Ansicht überlebt werden können, holt einen das leere Portemonnaie schnell auf den Boden der Tatsachen zurück. Geld muss her. Und wie? Klar, durch einen Nebenjob.

Laut einer Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks arbeiten ganze 63 % der Studierenden nebenbei. Was es dabei alles zu beachten gilt und wo Du Dich weiter darüber informieren kannst, haben wir Dir hier zusammengestellt:

Viele Studis stehen bei der Auswahl der Stellenangebote vor der Wahl: Mini-, Midijob oder Werkstudententätigkeit – und wo ist der Unterschied? Grundsätzlich sind das alles Varianten von Beschäftigungen, wie übrigens auch die kurzfristige Anstellung und freie Mitarbeit, bei denen nur reduzierte Sozialabgaben abgeführt werden müssen (und Dir so am Ende mehr Bares auf die Kralle bringen).

Minijob

Der Klassiker unter den Beschäftigungsarten. Egal ob Babysitter, Gärtner oder Kellner – viele Unternehmen und Privatleute stellen gern unter diesem Vertrag an.

Anstellungsart?

Hier giltst Du als geringfügig beschäftigt.

 

Was darf verdient werden?

Der Minijob läuft auf einer sogenannten 450-Euro-Basis. Die Verdienstgrenze darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Auch Sonderzahlungen, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, werden mit einberechnet.

Bist Du BAföG-Empfänger, liegt die Grenze sogar schon bei 406 Euro.

Abgaben?

Du musst weder Beiträge zur Kranken-, Pflege-, oder Arbeitslosenversicherung noch Steuern bezahlen. Eine Ausnahme ist die Rentenversicherung. Doch auch hier kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.

Was sollte sonst noch beachtet werden?

Steigt Dein Gehalt über die 450-Euro-Marke, ist der Status der geringfügigen Beschäftigung mit all seinen Vorteilen passé.

 

Midijobs

Es darf etwas mehr Geld sein? Wenn Du die magische 450-Euro-Grenze überschreitest, rutschst Du automatisch in die Midi-Job-Variante. Doch Achtung: Neuer Name = neue Regeln!

Anstellungsart?

Mit einem Midijob befindest Du Dich im sogenannten Gleitzonen-Arbeitsmodell.

 

Was darf verdient werden?

Du giltst als Midi-Jobber, solange Dein Verdienst zwischen 450,01 und 850,00 Euro im Monat liegt.

 

Abgaben?

Im Gegensatz zum Minijob ist ein Midijob versicherungspflichtig. Der Beitrag zur Sozialversicherung steigt je nach Verdienst schrittweise an. In die Rentenversicherung zahlst Du einen reduzierten Beitrag zwischen 11% und 21% ein, das richtet sich nach der Höhe Deines Einkommens.

Von Beiträgen zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung bist Du zunächst befreit – aber nur, wenn Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest und die Uni (vom Arbeitsaufwand her) weiterhin im Vordergrund steht.

Auch musst Du hier die Lohn- bzw. Einkommenssteuer abführen.

 

Was sollte sonst noch beachtet werden?

Arbeitest Du gleich bei mehreren Arbeitgebern, darf Dein von allen Beschäftigungen zusammengerechnetes Gehalt die 850-Euro-Grenze nicht überschreiten. Auch kannst Du mit einem Einkommen von mehr als 450 Euro nicht mehr in der kostenfreien Familienversicherung bleiben, sondern musst Dich selbst pflichtversichern.

Werkstudent

Es geht Dir um mehr als nur ums Geld? Im Studium schon dort arbeiten, wo Du später in Vollzeit arbeiten möchtest, Praxisluft schnuppern und berufspraktische Erfahrungen sammeln? Das alles ist als Werkstudent möglich.

 

Anstellungsart?

Als Werkstudent arbeitest Du ebenfalls auf Mini- oder Midijob-Basis, im Rahmen eines Aushilfsjobs oder in einer regelmäßigen Beschäftigung. Du giltst als Teilzeitkraft. Allerdings gelten für Dich hier einige Sonderregelungen.

 

Was darf verdient werden?

Meist mehr als bei einem Mini- oder Midijob. Es gibt hier keine speziell für Studierende geltenden Verdienstgrenzen, dafür aber ein zeitliches Limit.

 

Abgaben?

Du kommst hier in den Genuss des sogenannten Werkstudentenprivilegs: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen nicht gezahlt werden. Das gilt allerdings nur, wenn Du nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitest, oder wenn Du Deine Tätigkeit auf die Semesterferien begrenzt (unabhängig von Deinem Verdienst). Arbeitest Du zudem auch weniger als 2 Monate am Stück oder 50 Tage im Jahr (das muss vertraglich festgelegt sein!), fällt auch die Rentenversicherungspflicht weg.

 

Was sollte sonst noch beachtet werden?

Wenn Du mehr verdienst, als Dir z.B. die Verdienstgrenze Deiner Familienversicherung vorschreibt, musst Du Dich zum studentischen Tarif selbst versichern.

Es gilt auch, die Werkstudentenregel zu beachten: Während des Semesters darf 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden, in der vorlesungsfreien Zeit (dazu zählen neben den Semesterferien auch Wochenend- und Nachtarbeit) dürfen es bis zu 40 pro Woche sein (Vollzeit).

Allerdings dürfen nicht alle als Werkstudent malochen. Und zwar dann nicht, wenn

  • ein Zweitstudium oder ein duales Studium aufgenommen wurde
  • die Immatrikulation noch gültig ist, aber bereits alle Scheine abgelegt wurden
  • die Immatrikulationszeit die 25 Semester übersteigt
  • der Studierende zum Zeitpunkt der Beschäftigung in einen Promotionsstudiengang immatrikuliert ist
  • der Studierende einen Fernstudiengang in Teilzeit belegt

Versicherung und Co.

Auch wenn unendliches Arbeiten und viel Geld zunächst verlockend klingen – oft lohnt es sich, mit dem Aufstocken der Stunden bis zum 25. Lebensjahr zu warten. Solange nämlich kannst Du Dich kostenfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichern lassen. Danach gilt der Studententarif, der bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen bei um die 80 Euro liegt. Gilt die Familienversicherung noch, gibt es zusätzlich eine Verdienstgrenze, die nicht überschritten werden darf: 405 Euro im Monat.

Kleiner Tipp: Die (gesetzlichen) Krankenkassen berechnen grundsätzlich eine Pauschale für Werbekosten, die den möglichen Zuverdienst auf 488,33 Euro im Monat steigen lässt.

BAföG? Achtung, Verdienstgrenze!

Wenn das BAföG-Amt mit im Spiel ist, dürfen nur 406 Euro im Monat dazuverdient werden. Ist es mehr, drohen anteilige Kürzungen. Aber keine Angst, wenn mal ein Monat über die Stränge schlägt: Entscheidend ist am Ende, dass das Gesamteinkommen im Jahr die 4880 Euro-Marke nicht übersteigt.

Btw.: Kindergeld gilt nicht als Einkommen.

Rechte

Auch arbeitende Studierende können die gleiche Rechte wie ihre Kollegen einfordern.

Dazu zählen:

  • allgemeines Arbeitsrecht
  • Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • bezahlter Urlaub
  • Mutterschutz
  • Angemessene und regelmäßige Pausen
  • Arbeitsschutz
  • Anrecht auf Mindestlohn

Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Für minderjährige Studierende und beispielsweise Pflichtpraktika gelten Sonderregelungen.

Werkstudenten haben zusätzlich Anspruch auf Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld und können eine Lohnsteuerbefreiung beim Finanzamt beantragen. Auch bemisst sich der Verdienst an den gängigen Lohn- und Gehaltstarifen der jeweiligen Branche.

Neben den Rechten gibt’s natürlich auch Pflichten wie z.B. Steuerabgaben.

 

Pflichten

Auch studentische Arbeitnehmer müssen Steuern abführen und werden vom Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet. Bleibt das Einkommen unter der Grenze von 8652 Euro im Jahr (Grundfreibetrag für eine ledige Person im Jahr 2016), ist es allerdings steuerfrei. Trotzdem kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen.

Du siehst, viele Zahlen, unterschiedliche Regelungen und zahlreiche Sonderfälle machen den Nebenjob als Geldquelle etwas kompliziert. Deshalb lohnt es sich, auf dem Laufenden zu blieben und sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen über Änderungen zu informieren. Dann lässt sich’s gut werkeln 😉

Weitere ausführliche Tipps findest Du u.a. bei der Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung, Unicum, ZEIT und Co. Flexible Nebenjob, die sich perfekt in Deinen studentischen Zeitplan integrieren lassen, findest Du zum Beispiel bei unseren Partnern von Studyheads.

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