Entwicklung und Evaluierung eines Verfahrens zur kontinuierlichen Herstellung von Nanopartikeln für biomedizinische Anwendungen

Ziel der Studienarbeit ist die Weiterentwicklung und Optimierung eines Verfahrens zur Synthese von biokompatiblen Nanopartikeln. Zudem umfasst die Aufgabenstellung die Funktionalisierung und umfassende (physikochemische) Charakterisierung der hergestellten Nanopartikel.



Weitere Informationen

Unternehmen
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
Bereich/Abteilung
Fraunhofer ICT-IMM
Abschlussart
Bachelorarbeit / Masterarbeit / Diplomarbeit
Branche
Bio- und Gentechnologie
Schlagwörter
physikochemische Charakterisierung biokompatible Nanopartikel Synthese
Anforderungen
Sie absolvieren zurzeit ein Studium der Chemie, des Chemieingenieurwesens, der Biotechnologie oder einer verwandten Studienrichtung und konnten sich im Rahmen Ihres Studiums bereits Grundkenntnisse der organischen und anorganischen Chemie aneignen. Darüber hinaus interessieren Sie sich für Nanopartikel sowie deren biomedizinische Anwendungsgebiete und bringen die Bereitschaft mit sich unter Anleitung in neue Methoden einzuarbeiten. Sie haben zudem Spaß an der Arbeit im Labor, dokumentieren Ihre Ergebnisse sorgfältig und sind in der Lage diese zu interpretieren. Persönlich zeichnen Sie sich durch ein hohes Maß an Eigeninitiative, Kommunikationsstärke sowie Ihre aufgeschlossene Art und Teamfähigkeit aus.
Zusatzinformationen
Fraunhofer ICT-IMM

Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die führende Organisation für angewandte Forschung in Europa. Unsere Forschungsfelder richten sich nach den Bedürfnissen der Menschen: Gesundheit, Sicherheit, Kommunikation, Mobilität, Energie und Umwelt. Wir sind kreativ, wir gestalten Technik, wir entwerfen Produkte, wir verbessern Verfahren, wir eröffnen neue Wege.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Die Fraunhofer-Gesellschaft legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern.
Leistungen
Finanzielle Unterstützung

› Die Vergütung richtet sich nach der Gesamtbetriebsvereinbarung zur Beschäftigung der Hilfskräfte.






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