Die Überarbeitung des europäischen Bilanzrechts (vierte und siebte EG‐Richtlinie)

In Deutschland wurden die 4. und 7. EG‐Richtlinie mit dem BiRiLiG, welches vor dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) die letzte große Reform der handelsrechtlichen Rechnungslegung darstellte, im Jahr 1985 umgesetzt. Die Überarbeitung der 4. und 7. EG‐ Richtlinie ergibt sich aus den Überlegungen der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates zur Reduzierung der durch EU‐Regelungen verursachten Verwaltungslasten für Unternehmen. Hierbei wurden die geplanten Vereinfachungen in den bei der EU‐Kommission eingegangenen Stellungnahmen überwiegend positiv aufgenommen. Um die Beratungen bezgl. des am 9. Juli 2009 vom IASB veröffentlichten IFRS for SMEs zu berück‐ sichtigten, veröffentlichte die EU‐Kommission im November 2009 ein Konsultationspapier. In den Antworten auf die gestellten Fragen wurde unter anderem deutlich, dass von dem IFRS for SMEs keine nützlicheren Informationen erwartet werden als von nationalen Rech‐ nungslegungsstandards.

Ziel der Arbeit ist es, vor dem Hintergrund der bei der EU‐Kommission eingegangenen Stellungnahmen, die geplante Überarbeitung der 4. und 7. EG‐Richtlinie darzustellen und kritisch zu würdigen.



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Unternehmen
Thesius Inspiration
Abschlussart
Bachelorarbeit
Branche
Bankwesen und Finanzdienstleistungen
Schlagwörter
Konsultationspapier EU‐Kommission EU‐Regelungen EG‐Richtlinie Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Europarecht Rechnungslegung Wirtschaftsprüfung
Zusatzinformationen
http://finance.uni-wuppertal.de/uploads/media/Themenvorschl%C3%A4ge.pdf





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