{"id":3370,"date":"2017-01-04T18:40:06","date_gmt":"2017-01-04T17:40:06","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.thesius.de\/blog\/?p=3370"},"modified":"2017-05-19T11:33:37","modified_gmt":"2017-05-19T09:33:37","slug":"der-vg-wort-rahmenvertrag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/thesius.de\/blog\/articles\/der-vg-wort-rahmenvertrag\/","title":{"rendered":"Der VG Wort-Rahmenvertrag: Was Du wissen musst"},"content":{"rendered":"<p><b>Wenn eine wissenschaftliche Arbeit im Intranet einer Universit\u00e4t digital f\u00fcr Lehre und Forschung verf\u00fcgbar gemacht wird, hat der Urheber ein Recht auf eine Ausgleichszahlung f\u00fcr diese Verwendung seines Werks. Bisher zahlten die L\u00e4nder f\u00fcr solche \u201eZweitnutzungen\u201c einen pauschalen Betrag, der von der VG Wort an die Autoren weitergegeben wurde. Ein neuer Rahmenvertrag sollte diese Regelung jedoch aufheben. Stattdessen sollte jede Verf\u00fcgbarmachung digitaler Kopien einzeln abgerechnet werden. Die Universit\u00e4ten weigerten sich auf Grund des Arbeitsaufwands, dem neuen Vertrag beizutreten. So w\u00e4re es ab dem 01.01.2017 verboten gewesen, digitale Kopien im Universit\u00e4tsintranet zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In den letzten Wochen forderten viele deutsche Universit\u00e4ten ihre Studierenden dazu auf, ihre auf Lernplattformen wie Ilias oder Moodle gespeicherten Kopien wissenschaftlicher Texte zu sichern. Ab dem 01. Januar 2017 sollte es nicht mehr m\u00f6glich sein, wissenschaftliche Texte digital f\u00fcr Lehrzwecke zur Verf\u00fcgung zu stellen. Bestehende Inhalte sollten gel\u00f6scht und neue Uploads unm\u00f6glich werden. Die Begr\u00fcndung: Die VG Wort und die Kultusministerkonferenz hatten einen neuen <a href=\"https:\/\/www.kmk.org\/fileadmin\/Dateien\/pdf\/PresseUndAktuelles\/2016\/2016-10-05_Rahmenvertrag_zur_Verguetung_von_Anspruechen_nach___52a_UrhG.pdf\" target=\"_blank\">Rahmenvertrag<\/a> beschlossen, dem die Universit\u00e4ten nicht beitreten wollten.<\/p>\n<p>M\u00fcssen wir also zur\u00fcck zum analogen Semesterapparat und zum kollektiven Kopiermarathon? Was passiert wirklich? Und warum das Ganze?<\/p>\n<p>Wir erkl\u00e4ren\u00a0Dir in diesem Beitrag kurz, was es mit dem Rahmenvertrag auf sich hat und wie sich die Situation aktuell darstellt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><b>Was ist die VG Wort?<\/b><\/h2>\n<p>Wer geistiges Eigentum produziert, hat ein Recht darauf, daf\u00fcr verg\u00fctet zu werden, wenn andere Gebrauch davon machen. Klar ist: Wer seine Werke \u00fcber einen Verlag verkauft, erh\u00e4lt eine Beteiligung am Erl\u00f6s. Aber auch wenn Werke kostenfrei \u2013 zum Beispiel in Bibliotheken \u2013 zug\u00e4nglich gemacht werden, stehen den Autoren f\u00fcr eine solche \u201eZweitnutzung\u201c Tantiemen zu. Dazu z\u00e4hlen neben der Bereitstellung durch Bibliotheken beispielsweise auch der Kopienversand oder die Ver\u00f6ffentlichung in Pressespiegeln. Dieser Ausgleich ist f\u00fcr die Autoren auch wichtig, denn viele Arbeiten werden insbesondere im akademischen Bereich h\u00e4ufig nur als Nachschlagewerke und auszugsweise verwendet. Dadurch werden oft keine Einzelwerke erworben.<\/p>\n<p>Die Tantiemen, die den Urhebern durch die Zweitverwertung ihrer Werke zustehen, werden von der Verwertungsgesellschaft Wort treuh\u00e4nderisch verwaltet. Die VG Wort ist ein nicht gewinnorientierter Wirtschaftsverein, der unter der Aufsicht des Patent- und Markenamtes steht. Sie fungiert als Vermittler zwischen den Rechteinhabern und den Universit\u00e4ten, Bibliotheken, Copyshops etc. Wer also beispielsweise eine Dissertation ver\u00f6ffentlicht hat, kann diese bei der VG Wort melden und erh\u00e4lt f\u00fcr die Zweitnutzung seiner Arbeit eine Aussch\u00fcttung, die auf einem komplizierten Verteilungsschl\u00fcssel basiert.<\/p>\n<p>Anspruch auf Verg\u00fctung haben Autoren auch dann, wenn Lehrende ihren Studierenden wissenschaftliche Texte digital zug\u00e4nglich machen, z.B. in einem digitalen Semesterapparat. Der aktuelle Streit zwischen der VG Wort und den Universit\u00e4ten dreht sich um die Frage, in welcher Form diese Tantiemen ermittelt und gezahlt werden sollen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><b>Die bisherige Regelung<\/b><\/h2>\n<p>Die gesetzliche Grundlage f\u00fcr das Bereitstellen wissenschaftlicher Texte zu nicht-kommerziellen Zwecken bildet der dem Urheberschutzgesetz 2003 hinzugef\u00fcgte <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/52a.html\" target=\"_blank\">\u00a752a UrhG<\/a>. Dieser erlaubt, dass kleine Teile von Werken, Werke von geringem Umfang und Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel abgegrenzten Gruppen f\u00fcr Unterrichts- oder eigene Forschungszwecke \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden d\u00fcrfen. Er regelt aber auch, dass f\u00fcr eine solche Nutzbarmachung eine angemessene Verg\u00fctung an die Rechteinhaber zu zahlen ist. F\u00fcr die digitale Bereitstellung wissenschaftlicher Texte zahlten die Universit\u00e4ten der VG Wort bisher eine auf einem Rahmenvertrag zwischen der Kultusministerkonferenz der L\u00e4nder und den Hochschulen basierende Pauschale. Diese Pauschale betrug insgesamt 2.175.000 Euro pro Jahr. Es war daher nach der bisherigen Regelung nicht notwendig, zu erfassen, welcher Text wie vielen Studierenden in welchem Umfang zug\u00e4nglich gemacht wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><b>Der Streit um die geplante \u00c4nderung des Rahmenvertrags<\/b><\/h2>\n<p>2016 entwickelten die VG Wort und die Kultusministerkonferenz der L\u00e4nder einen neuen Rahmenvertrag. Dieser sieht vor, dass in Zukunft jede digitale Nutzbarmachung urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials i<span style=\"color: #1c1c1c;\">m Rahmen einer Einzelerhebung erfolgen soll. Das bedeutet, dass jede einzelne verwendete Seite und die Zahl aller darauf zugreifenden Studierenden gemeldet werden m\u00fcssten. Pro Seite ist ein Betrag von 0,008 <\/span><span style=\"color: #222222;\">\u20ac<\/span><span style=\"color: #1c1c1c;\"> vorgesehen. Die Abrechnung soll \u00fcber ein elektronisches Meldeverfahren erfolgen. Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. <a href=\"https:\/\/openjur.de\/u\/641887.html\" target=\"_blank\">BGH-Urteil<\/a> vom 20.03.2013, I ZR 84\/11) ist der so entstehende Mehraufwand vertretbar. Die Universit\u00e4ten sehen das allerdings anders.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><strong>Das Pilotprojekt der Universit\u00e4t Osnabr\u00fcck<\/strong><\/h2>\n<p><span style=\"color: #1c1c1c;\">Die Universit\u00e4t Osnabr\u00fcck hat im Wintersemester 2014\/2015 das neue Verfahren in einem <a href=\"https:\/\/www.virtuos.uni-osnabrueck.de\/forschung\/projekte\/pilotprojekt_zum_52a_urhg.html\" target=\"_blank\">Pilotprojekt<\/a> getestet. Die Ergebnisse wurden in einer Machbarkeitsstudie zusammengefasst. Diese kam zu dem Ergebnis, <\/span>dass die geplanten \u00c4nderungen im Vergleich zum bisherigen Modell einen enormen Mehraufwand bedeuten w\u00fcrden. Beispielsweise m\u00fcssten die Lehrenden in Zukunft regelm\u00e4\u00dfig geschult werden. Der Rechercheaufwand, um festzustellen, ob ein Dokument meldepflichtig ist, war f\u00fcr die Teilnehmer des Projekts sehr hoch. Unter anderem erwies sich die Abgrenzung zum Zitatrecht als schwierig. Au\u00dferdem musste aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden immer gepr\u00fcft werden, ob beispielsweise bereits eine Campus-Lizenz vorlag. Zus\u00e4tzlich verschlang auch der Meldevorgang an sich Zeit. Die geplante hochschulinterne Abrechnung w\u00fcrde au\u00dferdem auch einen hohen Aufwand f\u00fcr die Hochschulen selbst bedeuten. <span style=\"color: #333333;\">Es wurde festgestellt, dass diese Schwierigkeiten dazu f\u00fchrten, dass die Lehrenden viel weniger Gebrauch vom \u00a752a UrhG machten. Gleichzeitig griffen sie aber auch nicht auf Alternativen wie den klassischen Semesterapparat zur\u00fcck. So erh\u00f6hte sich der Literaturbeschaffungsaufwand f\u00fcr die Studierenden enorm.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Unter Bezugnahme auf diese Ergebnisse distanzierten sich nach und nach immer mehr Landesrektorenkonferenzen und die einzelnen Universit\u00e4ten von dem neuen Rahmenvertrag. Sie erkl\u00e4rten, diesem auf Grund des enormen Zusatzaufwands f\u00fcr Lehrende nicht beitreten zu wollen. Auch viele Studierende kritisierten die geplanten \u00c4nderungen und brachten ihre Bedenken beispielsweise mit einer von 88.318 Menschen unterschriebenen <a href=\"https:\/\/www.change.org\/p\/vgwort-stoppt-die-versetzung-der-hochschulen-ins-pr%C3%A4digitale-zeitalter\" target=\"_blank\">Petition<\/a> zum Ausdruck. Der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) \u00e4u\u00dferte sich in einem <a href=\"http:\/\/www.fzs.de\/news\/407927\" target=\"_blank\">offenen Brief<\/a> ebenfalls negativ.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Die Konsequenz aus der Weigerung der Hochschulen w\u00e4re die L\u00f6schung von urheberrechtlich gesch\u00fctztem Material aus den Lernplattformen zum 01.01.2017 und der Verzicht auf eine zuk\u00fcnftige digitale Bereitstellung gesch\u00fctzter Texte gewesen. Die VG Wort zeigte sich in einem <a href=\"https:\/\/netzpolitik.org\/2016\/vg-wort-interview-unirahmenvertrag\/\" target=\"_blank\">Interview<\/a> mit netzpolitik.org von der Weigerung der Universit\u00e4ten \u00fcberrascht. Sie verweist darauf, dass bereits seit dem BGH-Urteil 2013 bekannt gewesen sei, dass eine solche Neuregelung getroffen werden w\u00fcrde.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #333333;\"><b>Vorl\u00e4ufiges Aufatmen<\/b><\/span><\/h2>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Auf Grund der Weigerung der Hochschulen, dem neuen Rahmenvertrag in dieser Form beizutreten, gr\u00fcndeten die Hochschulrektorenkonferenz, die VG Wort und die Kultusministerkonferenz Ende 2016 eine Arbeitsgruppe. Ihre Aufgabe ist das Erarbeiten einer einvernehmlichen L\u00f6sung des Konflikts. Zun\u00e4chst blieb unklar, ob durch die Gr\u00fcndung der Arbeitsgruppe das Inkrafttreten der neuen Regelung zum Jahresbeginn 2017 mit allen daraus folgenden Konsequenzen abgewendet werden k\u00f6nne. Seit Mitte Dezember gibt es aber eine vorl\u00e4ufige <a href=\"http:\/\/www.vgwort.de\/fileadmin\/pdf\/pressemitteilungen\/23.12.2016_PM_HRK_KMK_VG_WORT.pdf\" target=\"_blank\">Entwarnung<\/a>: Die bisherige Regelung wird bis zum 30.09.2017 aufrecht erhalten werden. Bis dahin solle eine \u201epraktikable und sachgerechte L\u00f6sung\u201c gefunden werden.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #333333;\"><b>Ein Symptom unserer Zeit<\/b><\/span><\/h2>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Der aktuelle Streit um die Einzelabrechnung von im Universit\u00e4tsintranet verf\u00fcgbaren Kopien wissenschaftlicher Texte f\u00fcgt sich nahtlos in eine gr\u00f6\u00dfere Diskussion des digitalen Zeitalters ein. Seit das Internet unseren Alltag ma\u00dfgeblich bestimmt, m\u00fcssen in vielen Bereichen neue Gesetze und Regelungen getroffen werden. Dies betrifft neben dem Urheberrecht beispielsweise auch ganz massiv s\u00e4mtliche Bereiche des Medienrechts. Oft sind allerdings bis heute keine praktikablen und f\u00fcr alle Beteiligten zufriedenstellenden rechtlichen Regelungen getroffen worden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Viele Inhalte sind heute rund um die Uhr kostenlos verf\u00fcgbar \u2013 seien es Musikvideos auf Youtube, die Tagesschau in der Mediathek, die Artikel gro\u00dfer Tageszeitungen auf deren Internetpr\u00e4senz oder eben der eingescannte Aufsatz f\u00fcr die n\u00e4chste Hausarbeit. Einschr\u00e4nkungsversuche wie die Begrenzung frei lesbarer Artikel auf eine bestimmte Anzahl pro Monat oder Sperrungen von Musikvideos durch die GEMA (\u201eDieses Video ist in Deinem Land nicht verf\u00fcgbar\u201c) lassen sich meist leicht umgehen. Ein Schritt zur\u00fcck hinter den Status quo scheint nicht mehr denkbar. Es werden daher immer mehr Forderungen nach einer generellen Reform des Urheberrechts laut. Diese soll den Nutzern einen zeitgem\u00e4\u00dfen Zugang zu Inhalten und den Urhebern eine angemessene Verg\u00fctung erm\u00f6glichen. In der Diskussion steht beispielsweise die Idee einer sog. \u201eKulturflatrate\u201c. Mit dieser w\u00fcrden die ohnehin t\u00e4glich stattfindenden Kopierhandlungen legalisiert werden, da sie durch die Zahlung der Flatrate abgegolten w\u00e4ren. Die Abgaben k\u00f6nnten dann beispielsweise abh\u00e4ngig von der H\u00e4ufigkeit der Nutzung an die Urheber weitergegeben werden. Kritiker merken unter anderem an, dass es sich um eine vom tats\u00e4chlichen Konsum unabh\u00e4ngige Zwangsabgabe handeln w\u00fcrde.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2><span style=\"color: #333333;\"><b>Wie geht es weiter?<\/b><\/span><\/h2>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Die VG Wort hatte als Reaktion auf die Osnabr\u00fccker Studie eine Reihe von Verbesserungsvorschl\u00e4gen erarbeitet. Diese wurden vom Team des Pilotprojekts zwar positiv bewertet, w\u00fcrden aber laut einer Stellungnahme aus Osnabr\u00fcck nur den konkreten Meldevorgang und damit ca. 10 % des Arbeitsaufwands betreffen. Es bleibt daher abzuwarten, auf welche \u00c4nderungen sich die neu gegr\u00fcndete Arbeitsgruppe verst\u00e4ndigen wird. Von der Forderung einer Einzelabrechnung scheint die VG Wort prinzipiell nicht abr\u00fccken zu wollen. Die drohende L\u00f6schung Eurer Materialien und ein Verbot zuk\u00fcnftiger Uploads ist aber scheinbar erstmal vom Tisch. Achtet in dieser Frage auch auf die Ank\u00fcndigungen Eurer Uni. Rechercheportale wie <a href=\"https:\/\/www.thesius.de\/\" target=\"_blank\">Thesius<\/a> w\u00e4ren von der Neuregelung \u00fcbrigens ohnehin nicht betroffen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #333333;\">Vor allem im wissenschaftlichen Bereich ist ein freier Zugang zu digitalisierten Forschungsmaterialien ein Vorteil f\u00fcr alle Teilnehmer des Universit\u00e4tsbetriebs, der sich positiv auf die Qualit\u00e4t von Lehre und Forschung auswirkt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist allerdings noch unklar, in welcher Form die Autoren zuk\u00fcnftig angemessen f\u00fcr die digitale Bereitstellung ihrer Arbeit durch die Hochschulen verg\u00fctet werden k\u00f6nnen. Wir werden\u00a0Dich \u00fcber die aktuellen Entwicklungen rund um den geplanten Rahmenvertrag auf dem Laufenden halten.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\n[otw_shortcode_button href=&#8220;https:\/\/www.thesius.de\/thema-finden&#8220; size=&#8220;large&#8220; bgcolor=&#8220;#8aa6e6&#8243; icon_position=&#8220;left&#8220; shape=&#8220;radius&#8220; color_class=&#8220;otw-red&#8220; target=&#8220;_blank&#8220;]Finde Dein Thema[\/otw_shortcode_button]\u2002\u2002[otw_shortcode_button href=&#8220;https:\/\/www.thesius.de\/umfragen&#8220; size=&#8220;large&#8220; bgcolor=&#8220;#8d8ff1&#8243; icon_position=&#8220;left&#8220; shape=&#8220;radius&#8220; color_class=&#8220;otw-red&#8220; target=&#8220;_blank&#8220;]Booste Deine Umfrage[\/otw_shortcode_button]\u2002\u2002[otw_shortcode_button href=&#8220;https:\/\/www.thesius.de\/jobboerse&#8220; size=&#8220;large&#8220; bgcolor=&#8220;#74aece&#8220; icon_position=&#8220;left&#8220; shape=&#8220;radius&#8220; color_class=&#8220;otw-red&#8220; target=&#8220;_blank&#8220;]St\u00f6bere in den Jobs[\/otw_shortcode_button]\u2002[otw_shortcode_button href=&#8220;https:\/\/www.thesius.de\/forum&#8220; size=&#8220;large&#8220; bgcolor=&#8220;#35c3c6&#8243; icon_position=&#8220;left&#8220; shape=&#8220;radius&#8220; color_class=&#8220;otw-red&#8220; target=&#8220;_blank&#8220;]Zum Forum[\/otw_shortcode_button]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wenn eine wissenschaftliche Arbeit im Intranet einer Universit\u00e4t digital f\u00fcr Lehre und Forschung verf\u00fcgbar gemacht wird, hat der Urheber ein Recht auf eine Ausgleichszahlung f\u00fcr diese Verwendung seines Werks. 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